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Zelt-Anbieter-Datenbank Nutzungsbedingungen

Bitte lesen Sie diese Nutzungsbedingungen sorgfältig, bevor Sie die Zelt-Anbieter-Datenbank betreten. Um die Zelt-Anbieter-Datenbank nutzen zu können, muß sich der Nutzer mit diesen Nutzungsbedingungen einverstanden erklären. Durch das Betreten und die Nutzung der Zelt-Anbieter-Datenbank akzeptieren Sie die Nutzungsbedingungen automatisch und stimmen diesen zu. Wenn Sie nicht an unsere Nutzungsbedingungen gebunden sein wollen, BETRETEN SIE DIE Zelt-Anbieter-Datenbank NICHT! Wenn Sie Fragen zu unseren Nutzungsbedingungen haben, schicken Sie uns bitte eine Nachricht.

Zelt-Anbieter-Datenbank Nutzungsbedingungen

Geltungsbereich

Diese Nutzungsbedingungen werden vereinbart durch und zwischen Zelte-Online.de und jedem Individuum, jedem Unternehmen oder jeder Organisation, die die Zelt-Anbieter-Datenbank nutzt oder betritt (im folgenden "Nutzer" oder "Sie").

1. Leistungen

Die Zelt-Anbieter-Datenbank ist eine World Wide Web Site im Internet, die es Nutzern erlaubt, Anzeigen selbst zu schalten und Anzeigen anzusehen, die von anderen Nutzern geschaltet wurden und mit diesen Kontakt aufzunehmen.

2. Rechte und Verantwortlichkeiten der Nutzer

2.1 Nutzerverhalten

Sie stimmen zu, die Zelt-Anbieter-Datenbank nur für legale Zwecke zu betreten und zu nutzen. Sie allein tragen die Verantwortung für die Kenntnis und den Einklang mit allen Gesetzen und Verordnungen, die (i) die Nutzung der Zelt-Anbieter-Datenbank, einschließlich aller interaktiven Bereiche, (ii) die Nutzung jedweder Netzwerke oder Service in Verbindung zur Zelt-Anbieter-Datenbank und (iii) die Kommunikationsmittel betreffen, mit denen Sie Ihr Modem, Ihren Computer oder andere Ausrüstung mit Zelt-Anbieter-Datenbank verbinden. Durch das Betreten der Zelt-Anbieter-Datenbank, stimmen Sie zu, daß Sie

(1) keinen anderen Nutzer bei der Nutzung der interaktiven Features behindern;
(2) keine ungesetzlichen, bedrohenden, mißbräuchlichen, obszönen oder pornographischen Daten jeder Art übertragen oder aufgeben;
(3) keine Daten, Software oder anderes Material aufgeben oder übertragen, einschließlich von Material, daß private oder öffentliche Rechte verletzt, das durch Copyright, Marken oder andere Rechte ohne Einverständnis des Rechtsinhabers.
(4) keine Daten oder Software aufgeben oder übertragen, die Viren oder andere schädigende Komponenten enthalten;
(5) keine Inhalte oder Daten ändern, beschädigen oder löschen, die nicht Ihre sind oder die den Zugriff anderer auf die Zelt-Anbieter-Datenbank stören würden;
(6) den normalen Kommunikationsfluß in einem interaktiven Bereich nicht stören werden;
(7) nicht für irgendein Unternehmen oder irgendeine Institution zu sprechen, für die Sie nicht zu sprechen auch authorisiert sind;
(8) keine Regeln, Richtlinien oder Bedingungen Ihres Internetzugangsproviders oder Ihres Onlinedienstes zu verletzen.


Im Falle der Mißachtung der gerade genannten Punkte, behält sich Zelt-Anbieter-Datenbank vor, Anzeigen ohne Vorwarnung und ohne Angabe von Gründen zu löschen. Siehe dazu auch unsere Richtlinien zur Schaltung von Anzeigen im entsprechenden Bereich dieser Website.


2.2 Unübertragbarkeit, Vertraulichkeit und Verwendung von Daten

Die Rechte des Anbieters aus diesem Vertrag sind nicht übertragbar.

Das Passwort, welches dem Anbieter den Zugang zum persönlichen Bereich und somit auch zur Datenerfassung ermöglicht, ist streng vertraulich zu behandeln und darf an Dritte keinesfalls weitergegeben werden. Der Anbieter trifft die geeigneten und angemessenen Maßnahmen, um eine Kenntnisnahme seines Passwortes durch Dritte zu verhindern.


2.3 Verwendung der durch Zelt-Anbieter-Datenbank vermittelten Informationen

Der Anbieter ist verpflichtet, die ihm aufgrund des Angebotes zugeleiteten Informationen über Nachfragen nur im Zusammenhang mit dem beabsichtigten konkreten Geschäft zu nutzen. Jede Weitergabe von Informationen an Dritte oder Nutzung der Informationen zu anderen Zwecken ist verboten.


3. Vergütung/Leistungszurückhaltung

Die Preise für die einzelnen Zelt-Anbieter-Datenbank-Dienstleistungen richten sich nach der im Zeitpunkt der Auftragserteilung geltenden Preisliste.

Im Fall einer automatischen Vertragslaufzeitverlängerung bestimmt sich die Vergütung für die durch die Verlängerung hinzutretende Vertragslaufzeit jeweils nach der Preisliste, welche am ersten Tage der hinzutretenden Vertragslaufzeit gilt. Zahlungen sind nach Rechnungserhalt sofort fällig. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden die gesetzlichen Zinsen berechnet. Im Falle des Zahlungsverzugs behält sich Zelt-Anbieter-Datenbank vor, die eigene vertragliche Leistung, bis zur Beendigung des Verzugs, zurückzuhalten. Kosten, die durch die Forderungseintreibung bzw. bei Rücklastschriften Zelt-Anbieter-Datenbank entstehen, werden weiter belastet.


4. Copyrights

4.1 Zelt-Anbieter-Datenbank Inhalte

(c) Copyright Zelt-Anbieter-Datenbank. Alle Rechte vorbehalten. Die Reproduktion oder Modifikation ganz oder teilweise ohne schriftliche Genehmigung durch Zelt-Anbieter-Datenbank ist untersagt.

4.2 Inhalte von Nutzern

Sie können in allen interaktiven Bereichen nur Inhalte und Daten übertragen, die nicht die Urheberrechte oder anderer Rechte Dritter verletzen. Der Anbieter hält Zelt-Anbieter-Datenbank von allen Ansprüchen frei, die von Dritten wegen solcher Verletzungen gegenüber Zelt-Anbieter-Datenbank geltend gemacht werden. Das umfasst auch die Erstattung von Kosten notwendiger rechtlicher Vertretung.


5. Ansprüche, Gewährleistung, Haftung

Gewährleistungsansprüche gegenüber von Zelt-Anbieter-Datenbank sind beschränkt auf Nacherfüllung. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Anbieter nach Maßgabe des § 634 Nr.3 BGB vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern und nach Maßgabe des § 634 Nr.4 BGB Schadensersatz oder den Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen. Ein Recht auf Selbstvornahme im Sinne des § 634 Nr.2 BGB besteht nach fehlgeschlagener Nacherfüllung nur, soweit diese mittels der von Zelt-Anbieter-Datenbank zur Verfügung gestellten Softwaretools für den Immobilienanbieter auf regulärem Wege möglich ist.

Jegliche Haftung von Zelt-Anbieter-Datenbank auf Schadensersatz - auch im Rahmen der Gewährleistung - ist ausgeschlossen.


Dieser Haftungsausschluss gilt nicht,

für die Haftung wegen Vorsatzes,

wenn ein Schaden wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von Zelt-Anbieter-Datenbank oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruht,

wenn ein Schaden durch Zelt-Anbieter-Datenbank grob fahrlässig oder durch dessen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden ist,

für die Haftung wegen der Verletzung solcher Vertragspflichten, die für die Erreichung des Vertragsziels unverzichtbar sind (Kardinalpflichten),

soweit Zelt-Anbieter-Datenbank eine Garantie für eine bestimmte Eigenschaft übernommen hat

für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

5.1. Ansprüche

Zelt-Anbieter-Datenbank ist an möglichen Verträgen und Ansprüchen zwischen Inserenten und Dritten nicht beteiligt.

5.2 Haftung für Informationen

Zelt-Anbieter-Datenbank übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der auf diesen Seiten befindlichen Informationen.

5.3 Links

Zelt-Anbieter-Datenbank ist für Inhalte externer Seiten, auf die im Rahmen dieses Onlineangebotes verwiesen wird, nicht verantwortlich und lehnt jegliche Haftung für deren Inhalte ab.

6. Änderung dieser AGB, Salvatorische Klausel

Zelt-Anbieter-Datenbank behält sich vor, diese AGB jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern. Die geänderten Bedingungen werden dem Nutzer per E-Mail zwei Wochen vor ihrem Inkrafttreten zugesandt. Widerspricht der Nutzer der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb von zwei Wochen nach Empfang der E-Mail, gelten die geänderten AGB als angenommen. den Nutzer in der E-Mail, welche die geänderten Bedingungen enthält, auf die Bedeutung dieser Zweiwochenfrist gesondert hinweisen.

Sofern eine Bestimmung dieser AGB unwirksam ist, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.

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